Sollte dir dennoch ein Fehler unterlaufen sein, bedeutet dies nicht den Weltuntergang. Als Unternehmer hast du grundsätzlich immer die Möglichkeit eine fehlerhafte Rechnung zu berichtigen bzw. zu korrigieren. Denn anhand von Korrektur- und Stornorechnungen können vorherige Ausgangsrechnungen korrigiert oder storniert, d. h. rückgängig gemacht werden.
Wann ist eine Rechnungskorrektur notwendig?
Es gibt eine Reihe von Gründen, eine Storno- oder Korrekturrechnung zu generieren und dem Kunden Geld gutzuschreiben: Fehlerhafte Originalrechnungen, fehlende oder unvollständige Lieferungen, mangelhafte Dienstleistungen oder nicht abgenommene Werkleistungen sowie nachträgliche Rabatte und sonstige Preisnachlässe sind nur einige der Beispiele.Um dies für das Finanzamt buchhalterisch korrekt aufs Papier zu bringen, musst du einiges beachten. Nicht zuletzt, weil die Begriffe Stornorechnung (auch Korrekturrechnung oder Rechnungskorrektur genannt) und Gutschrift oft konform für die gleichen Prozesse verwendet werden. Letztere kann jedoch in Gutschriften im umsatzsteuerrechtlichen und kaufmännischen Sinne unterschieden werden, wobei nur die kaufmännische Gutschrift auch eine Storno- bzw. Korrekturrechnung ist.
Was ist der Unterschied in der Praxis?
Wenn dir bei der Rechnungsstellung ein Fehler unterlaufen ist (falscher Betrag, falsche Adresse z. B.) und die daraus entstandene falsche Rechnung bereits bezahlt und verbucht wurde, ist eine Storno-/Korrekturrechnung erforderlich.Eine kaufmännische Gutschrift (auch Storno-/Korrekturrechnung genannt) wird hingegen erstellt, wenn das Unternehmen beispielsweise einen Teil oder die Gesamtheit der bereits berechneten Leistungen oder Lieferungen zurücknimmt (Retoure) oder nachträglich Rabatte gewährt (Reklamation).
Wie korrigiere bzw. storniere ich eine fehlerhafte Rechnung?
Eine falsche Faktura, die bereits bezahlt und verbucht wurde, muss storniert werden. Dafür wird zunächst eine Rechnungskorrektur geschrieben. Diese Stornorechnung sieht genauso aus wie die Originalrechnung, nur dass sie mit dem Begriff ,,Storno- oder Korrekturrechnung‘‘ überschrieben wird, das aktuelle Datum enthält und einen negativen Rechnungsbetrag ausweist. Sie ist mit einer neuen Rechnungsnummer versehen und muss darüber hinaus einen eindeutigen Verweis auf die zu stornierende Rechnung enthalten. Will heißen: die Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum der zu stornierenden Rechnung. Das wars. Anschließend wird eine neue und korrekte Rechnung mit neuer Rechnungsnummer und einem Hinweis auf die alte Rechnungsnummer ausgestellt und an den Kunden versandt.Moderne Rechnungsprogramme wie Comarch ERP XT erstellen Stornorechnungen automatisiert. Dafür markierst du im Programm einfach die Rechnung, die storniert werden soll und wählst die Funktion „Stornieren“ aus. Die Software generiert daraufhin automatisch die korrekte Stornorechnung.