Den optimalen Zeitpunkt für eine Gründung gibt es nicht. Denn der Start in die Selbstständigkeit ist stark von der aktuellen Lebenssituation abhängig.
Menschen machen sich aus ganz unterschiedlichen Umständen selbstständig und so ergeben sich für jede Situation verschiedene Besonderheiten bei der Gründung. Im Folgenden sind die typischsten Ausgangspunkte aufgelistet und kurz erläutert.
1. Selbstständig machen aus der Anstellung
Viele Menschen träumen davon, sich selbstständig zu machen. Der Wechsel vom Mitarbeiterbüro in den Chefsessel ist mit beruflicher Unabhängigkeit verbunden. Auf der anderen Seite bringt es aber auch viel Verantwortung und Eigeninitiative mit sich.
Die Entscheidung aus einer Vollzeit-Beschäftigung heraus zu gründen, sollte wohl überlegt sein. Die Risiken und Schwierigkeiten müssen für dich als Gründer annehmbar sein und überwunden werden können.
Wenn du dich deinem Unternehmen voll und ganz zuwenden möchtest, wirst du deine Beschäftigung aufgeben müssen. Denn der Schritt in die Selbstständigkeit kostet Zeit und Arbeit. Damit gibst du automatisch auch deine finanzielle Sicherheit ab. Das heißt: Wenn der Laden nicht läuft, klingelt auch nichts in der Kasse. Sei dir daher mit deiner Geschäftsidee mehr als 100 % sicher. Plane außerdem bereits vor der Kündigung alles bis ins kleinste Detail durch. Nur so kann das Risiko zu Scheitern möglichst klein gehalten werden.
Hier noch einige Punkte, die es zu beachten gilt:
- Um einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen zu können, musst du mindestens einen Tag offiziell arbeitslos gemeldet sein. Wenn die Kündigung allerdings durch dich erfolgte, musst du gewisse Sperrzeiten beachten.
- Die Arbeit, die Entscheidungen und das Risiko können mithilfe von Gründungspartnern verteilt werden. Überzeuge andere von deiner Geschäftsidee und gewinne so weitere Gesellschafter.
- Ein ausgefeilter Business- und Finanzplan ist essenziell. Denn damit lässt sich die Umsetzbarkeit deines Vorhabens beurteilen. Außerdem ist er hilfreich, um GeldgeberInnen oder GeschäftspartnerInnen zu gewinnen. Bestenfalls holst du dir dafür professionelle Hilfe von einem Gründercoach.
- Wenn du dir unsicher bist, kannst du es zunächst mit einer Gründung im Nebenerwerb probieren. Wenn das gut anläuft, ist ein Wechsel in die Vollzeit-Selbstständigkeit immer noch möglich.
2. Nebenberuflich selbstständig machen
Nicht jeder besitzt die Risikobereitschaft, seine aktuelle, sichere Anstellung aufzugeben, um in die Selbstständigkeit zu starten. In diesem Fall bietet sich eine nebenberufliche Gründung an. Denn falls es mit deinem Unternehmen nicht sofort steil bergauf geht, bist du zumindest finanziell auf der sicheren Seite. Außerdem gibt es dir die Möglichkeit vorzufühlen, wie der Markt so tickt.
Nebenberuflich selbstständig zu sein bedeutet jedoch, sich täglich um zwei Unternehmen kümmern zu müssen. Denn nur so kannst du dir zielgerichtet nebenbei etwas aufbauen. Dies kann enorm fordernd und stressig sein. Wenn du damit zurechtkommst, kann die nebenberufliche Selbstständigkeit eine gute Option sein, um zusätzlich Geld zu verdienen. Vielleicht zeigt sich später sogar, dass die nebenberufliche Tätigkeit echtes Potenzial hat, um sie zum Hauptberuf auszubauen.
Die Vorteile einer nebenberuflichen Tätigkeit sind einleuchtend: Da du dein Einkommen über den Hauptberuf beziehst, bist du finanziell abgesichert. Somit hast du ausreichend Zeit, um deine Geschäftsidee auszuprobieren und dich dem Aufbau deiner Selbstständigkeit zu widmen. Zudem benötigst du weniger Kapital für die Verwirklichung deines Vorhabens und das Risiko ist deutlich geringer.
Dennoch gibt es einiges zu beachten:
- Setze das Unternehmen, bei dem du angestellt bist, über deine nebenberuflichen Pläne in Kenntnis. Dein Arbeitgeber kann dir deine Gründung nicht verbieten, insofern du nicht in direkter Konkurrenz zu ihm stehst und deine Leistungsfähigkeit darunter leidet.
- Benachrichtige deine Krankenversicherung, auch wenn du über deinen Hauptberuf sozial abgesichert bist. Es ist möglich, dass deine Gewinne aus der Selbstständigkeit zu deinem regulären Einkommen hinzugerechnet werden. Dadurch erhöhen sich deine Krankenversicherungsbeiträge.
- Prüfe, ob die Kleinunternehmerregelung relevant für dich ist.
- Die nebenberufliche Selbstständigkeit ist keine ,,Selbstständigkeit light‘‘. Für sie gelten dieselben Regeln wie für eine hauptberufliche Selbstständigkeit!
- Für den Fall, dass du deine nebenberufliche Selbstständigkeit irgendwann zum Hauptberuf machen möchtest: Das Thema Bürokratie (welche Institutionen musst du informieren?) solltest du immer im Blick haben. Denn viele Punkte ändern sich damit grundlegend.
3. Selbstständig machen während oder nach dem Studium
Nicht selten finden Menschen gerade durchs Studium die Inspiration für eine spannende Existenzgründung. Sie möchten dann bereits während des Studiums den Traum vom eigenen Unternehmen mithilfe des gesammelten Wissens in die Tat umsetzen.
Einige studentische GründerInnen sehen dies als ideale Gelegenheit, sich ihr Studium zu finanzieren. Ein langweiliger Studi-Job ist somit nicht notwendig. Andere wiederum legen so den Grundstein, um direkt im Anschluss ihres Studiums mit dem eigenen Unternehmen voll durchzustarten.
Natürlich spricht auch nichts dagegen, zunächst etwas Berufserfahrung zu sammeln. Denn was in der Theorie gelehrt wurde, schaut in der Praxis häufig ganz anders aus. So gewinnst du einen Eindruck darüber, wie sich die Abläufe in einem Unternehmen tatsächlich gestalten.
Wenn du dich während des Studiums selbstständig machst, musst du folgende Dinge beachten:
- Vor Aufnahme deiner selbstständigen Tätigkeit solltest du die Krankenkasse informieren. Denn die Einkünfte aus deiner Selbstständigkeit können eine Erhöhung der Beiträge zur Folge haben.
- Um deinen Studierenden-Status zu behalten und studentisch versichert zu bleiben, kannst du nur nebenberuflich gründen. Sprich, du darfst maximal 20 Stunden/Woche (in der Vorlesungszeit) in dein Unternehmen investieren.
- Wenn du BAföG beziehst, musst du das Amt für Ausbildungsförderung kontaktieren. Sie werden klären, in welchem Umfang du deine selbstständige Tätigkeit ausüben darfst.
4. Selbstständig machen aus der Arbeitslosigkeit
Aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen hört sich im ersten Moment vielleicht etwas umständlich an. Tatsächlich kann dies aber eine gute Chance sein, um wieder auf eigenen Füßen zu stehen. Um dir den Einstieg in die Selbstständigkeit zu erleichtern, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen sogar Unterstützung vom Arbeitsamt. Dies können, je nach individueller Situation, z. B. Förderungen in Form von Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld sein.
Damit dir der Schritt hin zu einer unabhängigen und selbstbestimmten Berufstätigkeit gelingt, bedarf es einer guten Vorbereitung und einer zukunftsfähigen Geschäftsidee, die zu dir passt.
Des Weiteren solltest du folgende Punkte beachten:
- Der Gründungszuschuss steht dir nur zu, wenn du noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG 1 hast. Den formlosen Antrag stellst du also bestenfalls so schnell wie möglich.
- Da kein Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss besteht, musst du die Verantwortlichen von dir und deiner Idee überzeugen. Mit einem fundierten Businessplan und einer positiven Bewertung durch eine fachkundige Stelle legst du den Grundstein dafür.
- Die Agentur für Arbeit vergibt Vermittlungsgutscheine für gründungsbezogene Beratungen und Coachings. Welche sinnvoll für dich sind, solltest du vor deinem nächsten Termin in Erfahrung bringen. So kannst du deine zuständige Ansprechperson gezielt darauf ansprechen und klären, ob eine Förderung infrage kommt.
- Du kannst Einstiegsgeld beantragen, wenn du Arbeitslosengeld 2 („Hartz 4“) beziehst. Es kann zusätzlich zum Arbeitslosengeld gewährt werden. Unter gewissen Umständen erhältst du sogar Darlehen und Zuschüsse für betriebliche Anschaffungen.
- Während deiner Arbeitslosigkeit kannst du auch nebenberuflich selbstständig sein. In dem Fall bist du weiterhin über die Arbeitsagentur sozialversichert und bekommst Arbeitslosengeld. Deine Gewinne werden dir jedoch zum Teil vom Arbeitslosengeld abgezogen.
5. Selbstständig machen mit einer Unternehmensnachfolge
Es gibt zwei Möglichkeiten, um sich mit einem eigenen Unternehmen selbstständig zu machen: Die Erste ist ein eigenes Unternehmen zu gründen und die zweite ein Unternehmen zu übernehmen, dass bereits existiert.
Bei der Unternehmensnachfolge muss es dabei nicht in erster Linie um die Übernahme eines Familienbetriebes gehen. So ist es nicht unüblich, dass ein Externer sich einer bestehenden Firma annimmt. Wichtig ist hierbei jedoch, das passende Unternehmen zu finden. Sprich, als neue/r InhaberIn solltest du dich mit dem Unternehmen identifizieren können. Und du solltest dir natürlich vorstellen können, dieses auch zukünftig und längerfristig zu übernehmen.
Hier kommt es auf die richtige Vorbereitung an. Dann ist dies eine sehr gute Möglichkeit, um mit einem Unternehmen in die Selbstständigkeit zu starten.
Worauf du noch achten solltest, haben wir im Folgenden aufgelistet:
- Erleichtere dir die Suche nach einem passenden Unternehmen über sogenannte Nachfolgebörsen. Auf diesen Plattformen können UnternehmerInnen Verkaufsangebote und angehende UnternehmensnachfolgerInnen Kaufgesuche einstellen. Eine dieser Börsen ist „nexxt change“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
- Plane die Bewertung und den Kauf des potenziellen Unternehmens gründlich. Bei der Bewertung spielt die Betriebsrentabilität, der Unternehmensstandort, die Gewinnerwartung und die Zukunftschance eine bedeutende Rolle. Wenn es zum Kauf kommt, solltest du prüfen, ob du das Unternehmen durch einen Asset Deal[1] oder einen Share Deal[2] erwerben willst.
- Zahlreiche Beratungsangebote helfen dir bei der Vorbereitung auf die Geschäftsübernahme. Neben speziellen Existenzgründungsberatern gibt es auch diverse Angebote der IHK. Insbesondere bei der Einschätzung des Kaufpreises und dem Thema „Finanzplan erstellen“ empfiehlt es sich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
- Informiere dich über mögliche Förderungen, Fördermittel und Förderkredite. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) stellt im Rahmen verschiedener Programme Finanzmittel zur Verfügung.
[1]Asset Deal: Der Käufer erwirbt und übernimmt einzelne Wirtschaftsgüter (engl. assets), Verträge und Verbindlichkeiten.
[2]Share Deal: Der Käufer erwirbt die Gesellschaftsanteile (engl. shares) von den bisherigen Gesellschaftern.
Im 3. und letzten Teil unserer kleinen Serie zum Thema Selbstständigkeit werden wir alle Schritte von der Geschäftsidee bis zur erfolgreichen Gründung erläutern.