Nicht jede Person ist auf Dauer mit einem Angestelltenverhältnis glücklich. Viele träumen davon, ihr eigener Chef zu sein. Die Zukunft ihrer Firma in den eigenen Händen zu halten und echte Unabhängigkeit zu gewinnen.
Nicht jede Person ist auf Dauer mit einem Angestelltenverhältnis glücklich. Viele träumen davon, ihr eigener Chef zu sein. Die Zukunft ihrer Firma in den eigenen Händen zu halten und echte Unabhängigkeit zu gewinnen.Dabei ist der Start in die Selbstständigkeit nicht immer einfach. Er sollte wohl überlegt und sehr gut durchgeplant sein.
Im 1. Teil unserer kleinen Serie zum Thema Selbstständigkeit möchten wir über die Grundlagen sprechen. Dabei werden wichtige Begrifflichkeiten genannt und geklärt.
Selbstständigkeit
Mit diesem Begriff ist die berufliche Selbstständigkeit gemeint. Sie steht im Gegensatz zum abhängigen Beschäftigungsverhältnis als Angestellter.
In Deutschland kann sich jede/r volljährige deutsche StaatsbürgerIn und EU-BürgerIn selbstständig machen.
Wenn du folgende Kriterien erfüllst, trägst du den Status selbstständig:
- Du arbeitest auf eigene Rechnung
- Du bist keinem Weisungsbefugten unterstellt
- Du bestimmst deine Arbeitszeit, deinen Arbeitsort, deine Arbeitsdauer und die Art der Arbeit
- Du trägst das unternehmerische Risiko
Kurzum: Du bist dein eigener Chef!
Selbstständig im Hauptberuf vs. im Nebenberuf
Eine der grundsätzlichsten Überlegungen ist wohl, ob du dich im Hauptberuf oder im Nebenberuf selbstständig machst.
Als selbstständig arbeitende Person im Hauptberuf stellt die selbstständige Tätigkeit den Mittelpunkt deines Erwerbslebens dar. Dies birgt ein gewisses Risiko, denn dein Einkommen ist u. a. von deinen Resultaten abhängig. Wenn es also nicht so gut bei dir läuft, hast du keinen vollwertigen Job.
Angehende GründerInnen entscheiden sich daher oft für eine nebenberufliche Selbstständigkeit. Dies gibt ihnen die Chance, Risiken zu minimieren, erste Erfahrungen zu sammeln und den Markt zu testen.
Doch wie wird unterschieden, ob es sich um eine neben- bzw. hauptberufliche Selbstständigkeit handelt? Hierfür gibt es die sogenannte Vermutungsregel, die besagt: Es handelt sich um eine hauptberuflich ausgeübte Selbstständigkeit, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten deutlich übersteigt. Für eine differenziertere Unterscheidung spielen die folgenden Kriterien eine Rolle.
Personen werden als nebenberuflich selbstständig eingestuft, wenn:
- sie Vollzeit als ArbeitnehmerInnen arbeiten oder
- sie an mehr als 20 Wochenstunden beschäftigt sind und
- ihr monatliches Arbeitsentgelt mehr als 1.645 Euro (2021) beträgt.
Im Gegenzug wird angenommen, dass die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird wenn:
- sie an mehr als 30 Wochenstunden ausgeübt wird oder
- sie an mehr als 20, jedoch unter 30 Wochenstunden ausgeübt wird und
- das Einkommen aus dieser selbstständigen Tätigkeit die Haupteinnahmequelle ist und
- das Einkommen mehr als 1.645 Euro monatlich (2021) beträgt.
Ein weiteres Kriterium ist zudem die Beschäftigung von Mitarbeitern.
Kleinunternehmen vs. Kleingewerbe
Die beiden Begrifflichkeiten werden häufig synonym verwendet. Dabei stehen sie für unterschiedliche Sachverhalte.
Der Begriff Kleinunternehmen stammt aus dem Umsatzsteuerrecht.
KleinunternehmerInnen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (§ 19 UStG ) können sowohl Gewerbetreibende als auch Selbstständige, FreiberuflerInnen sowie Land- und Forstwirte/Land- und Forstwirtinnen sein. Voraussetzung dafür ist, dass
- dein Vorjahres-Umsatz weniger als 22.000 Euro betragen hat und
- im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird.
Der Ausdruck Kleingewerbe hat seinen Ursprung hingegen im Handels- und Gewerberecht.
Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb, dessen BetreiberIn nicht an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches gebunden ist. Grundlage hierfür ist § 1 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB).
Kleingewerbetreibende sind aufgrund des eingeschränkten Geschäftsumfanges keine Kaufleute. Sie müssen sich demnach auch nicht ins Handelsregister eintragen lassen, doppelte Buchführung führen oder Bilanzen erstellen.
Zusammengefasst bedeutet das:
- Alle umsatzsteuerlichen KleinunternehmerInnen, die ein Gewerbe betreiben, sind zugleich Kleingewerbetreibende.
- Umgekehrt sind jedoch nicht alle Kleingewerbetreibenden gleichzeitig auch KleinunternehmerInnen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.
Freiberuflich vs. Gewerbetreibend
Nicht jede Person, die ein eigenes Unternehmen führt, ist zugleich freiberuflich tätig. Der Unterschied liegt hier in der formalen Einordnung. In Deutschland werden Selbstständige daher in zwei Gruppen unterteilt: in Gewerbetreibende und in FreiberuflerInnen.
FreiberuflerInnen üben wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten aus, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Damit sind sie von der Gewerbesteuer befreit. Zu den freien Berufen gehören zum Beispiel Anwälte/Anwältinnen, SteuerberaterInnen, SchriftstellerInnen, Ärzte/Ärztinnen oder Architekten/Architektinnen.
Gewerbetreibende sind hingegen Selbstständige, die ein Gewerbe ausführen. Sie müssen also beim zuständigen Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. Außerdem sind sie verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen. Typische Gewerbe sind Industrie- und Handwerksbetriebe, Handelsbetriebe, Gaststättenbetriebe und diverse dienstleistende Unternehmen.
Es gibt einige Grenzfälle und für den Laien ist eine Abgrenzung nicht immer ohne Weiteres möglich. Daher entscheidet letztlich das Finanzamt, ob du freiberuflich oder gewerbetreibend bist.
Exkurs: Selbstständigkeit vs. Unternehmensgründung
Wenn du dich dazu entscheidest, dein bisheriges Angestelltenverhältnis aufzugeben, um dich selbstständig zu machen, stehst du vor zwei gänzlich unterschiedlichen Möglichkeiten: der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit und der Gründung eines Unternehmens (insbesondere einer handelsrechtlichen „Firma“). Eine Unterscheidung ist hier nicht nur aus rechtlichen Gründen von Bedeutung.
Unter Selbstständigkeit wird die Verwertung der persönlichen Arbeitskraft auf eigene Rechnung verstanden. Dies trifft z. B. auf Freiberufler, selbstständige Dienstleister oder Kleingewerbetreibende zu, die höchstens ein paar Hilfskräfte oder Minijobber beschäftigen, jedoch ohne größere Anzahl von Arbeitnehmern auskommen. Hier kommt es hauptsächlich auf die fachliche Kompetenz, berufliche Erfahrungen sowie Eigeninitiative und Vielseitigkeit an.
Für eine Unternehmensgründung ist ein größerer Kapital- und Personaleinsatz notwendig. Hier stehen vor allem Branchenkenntnis, betriebswirtschaftliches Know-how, Risikobereitschaft, Planungs-, Organisations- und Führungskompetenz sowie Fähigkeiten als Arbeitgeber (Mitarbeiter finden, binden und qualifizieren) im Vordergrund.
Beide Szenarien stellen völlig unterschiedliche Anforderungen an die handelnden Personen.
Ungeachtet dessen kann vor allem eine erfolgreiche Soloselbstständigkeit zu einem späteren Zeitpunkt noch in eine Unternehmensgründung münden. Jedoch ändern sich die Anforderungen an dich als UnternehmerIn hier deutlich.
Im 2. Teil unserer kleinen Serie zum Thema Selbstständigkeit geht es um die individuellen Gründungssituationen und ihre Besonderheiten.