Angesicht der weltweiten Corona-Pandemie und deren weitreichende Auswirkungen verständigte sich die Bundesregierung am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket. Am 29. Juni 2020 schließlich, wurde das Corona-Steuerhilfegesetz, ein zentrales Element des Konjunkturpakets, vom Bundestag und Bundesrat beschlossen und abschließend auf den Weg gebracht. Seit dem 01.07.2020 gelten die neuen Umsatzsteuersätze, die vorläufig bis zum 31.12.2020 befristet sind und die von der Corona-Pandemie gebeutelte Wirtschaft entlasten sollen. In den letzten Wochen haben wir mit Hochdruck daran gearbeitet unsere Software an die veränderten Steuersätze anzupassen, um dir ab dem 01. Juli 2020 wie gewohnt ein gesetzeskonformes Rechnungsprogramm bereitzustellen. In der Nacht vom 30.06. auf den 01.07. erhielt unsere Rechnungssoftware ein Versionsupdate, mit dem du nun bestens für die Umstellung gerüstet bist. Neben der eher ungeplanten Änderung der Mehrwertsteuersätze arbeiteten wir seit Längerem an der vielfach nachgefragten Funktion der Rechnungskorrektur, die im Zuge des Software-Updates nun ebenfalls ausgerollt wird. Alle Informationen zu den Neuerungen in ERP XT erhältst du im folgenden Artikel.
Die Neuerungen in Webversion 2020.2* umfassen folgende Themen:
• Umsatzsteuersätze
• DATEV-Schnittstelle
• Rechnungskorrektur (Produktnamen korrigieren, Korrekturgrund)
• Kunden- und Lieferantennotiz
Umsatzsteuersätze und DATEV-Schnittstelle
Wir haben gute Nachrichten! Die im Zuge des Corona-Konjunkturpaketes neu beschlossenen Mehrwertsteuersätze in Höhe von 16 % und 5 % wurden bereits in ERP XT integriert und stehen dir ab dem 01.07.2020 zur Verfügung. Sobald du also eine neue Rechnung mit ERP XT erstellst, wird diese automatisch mit den neuen Steuersätzen berechnet. Auch bei der Erfassung neuer Artikel (Produkte und Dienstleistungen) wird der neue Steuerschlüssel automatisch zugewiesen.
Was musst du beachten?
Überprüfe zunächst, welche Steuersätze ab dem 01.07. für Deine Produkte und Dienstleistungen gelten und stelle dies in ERP XT ein. In bereits bestehenden Dokumenten und Artikeln kannst du die Steuersätze selbstständig ändern und anpassen. Wie das am einfachsten geht, haben wir für dich auf unserer Hilfeseite in einem entsprechenden Beitrag beschrieben und visualisiert.
Des Weiteren ist es notwendig, die DATEV-Schnittstelle anzupassen, um auch weiterhin den einfachen Datenaustausch mit deinem Buchhalter zu garantieren. In unserem neuen Artikel zur Konfiguration der DATEV-Schnittstelle ab Juli 2020 erläutern wir, wie du dabei vorgehst.
Rechnungskorrektur
Ein Fehler in der Rechnung – was nun?! Eine fehlerhaft ausgestellte Rechnung muss nachträglich korrigiert werden, denn nicht nur dein Kunde wünscht sich eine ordnungsgemäße und korrekte Rechnung. Auch das Finanzamt verlangt zur Gewährleistung des Vorsteuerabzugs ein fehlerfreies Rechnungsdokument.
Hier schafft ERP XT mit der neuen Korrekturfunktion Abhilfe! Sollte dir bei der Ausstellung einer Rechnung einmal ein Fehler unterlaufen, kannst du diesen in Zukunft ganz schnell und unkompliziert mit einer Rechnungskorrektur berichtigen. Wie dir das in wenigen Schritten gelingt, erfährst du in unserem Hilfeartikel ,,Wie erstellst Du eine Rechnungskorrektur?‘‘.
WICHTIG:
Korrekturgrund
Im Rahmen einer Rechnungskorrektur musst du vor dem Speichern oder Bestätigen des Dokuments einen Korrekturgrund (Korrektursache) angeben.
Produktnamen korrigieren
Eines deiner Dokumente enthält einen falschen Artikel oder einen Artikel mit der falschen Bezeichnung? Kein Problem! Ab sofort ist die Korrektur eines Produktnamens in bereits bestätigten Dokumenten mit nur wenigen Klicks möglich. Eine genaue Anleitung dazu findest du unter: https://bit.ly/2NHTY6u .
Kunden- und Lieferantennotiz
Bei der Erfassung von Kunden und Lieferanten ist es zukünftig möglich, Notizen und Anmerkungen in der jeweiligen Kartei zu erfassen. Dies kann sehr hilfreich sein, um beispielsweise alle Interaktionen mit einem Kunden oder Lieferanten (Telefonanrufe, Aufgaben, Termine) nachvollziehbar für dich und deine Mitarbeiter festzuhalten.
Das ERP XT-Team wünscht dir viel Erfolg bei der Umstellung und viel Spaß beim Testen der neuen Funktionen!
*ERP XT POS und ERP XT für iOS und Android werden an die Webversion 2020.2 angepasst!